IT-SICHERHEIT IN DER PRAXIS
IT-Sicherheitsrichtlinien KBV nach §75b SGB V
IT-SICHERHEIT IN DER PRAXIS
IT-Sicherheitsrichtlinien KBV nach §75b SGB V
Seit dem 1. Januar 2021 gelten die IT-Sicherheitsrichtlinien der KBV nach § 75b SGB V. Das Ziel dieser Richtlinie ist es, sensible Daten zu schützen. Wir kümmern uns hierbei um die Planung und Umsetzung einer rechtssicheren Lösung.
Die Richtlinie der KBV bildet die zu ergreifenden Maßnahmen in Arzt- und Psychotherapeutenpraxen ab, um die nötige Sicherheit zu gewährleisten. Hierbei unterscheidet man bei den zu erfolgenden Maßnahmen zwischen der Größe der jeweiligen Praxis. Die Größen unterteilen sich in drei Kategorien. Zu der Größe einer Praxis zählen insbesondere mit der Datenverarbeitung vertraute Personen.
Kleine Praxen dürfen bis zu fünf mit der Datenverarbeitung vertraute Personen haben. Wenn Ihre Praxis sechs bis zwanzig mit der Datenverarbeitung vertraute Personen hat, müssen Sie die Anforderungen für mittlere Praxen erfüllen. Arbeiten über zwanzig ständig mit der Datenverarbeitung vertraute Personen in Ihrer Praxis oder handelt es sich um eine Praxis, bei der die Datenverarbeitung über die normale Datenübermittlung hinausgeht (z.B. Labor, Groß-MVZ mit krankenhausähnlichen Strukturen) müssen Sie die Anforderungen für Großpraxen erfüllen.
Zusätzlich gibt es Anforderungen bei Nutzung medizinischer Großgeräte.
Durch die vielen verschiedenen Maßnahmen wird es oftmals unübersichtlich und kompliziert. Hier helfen wir Ihnen als KBV-zertifizierter Dienstleister. Unsere Experten analysieren Ihre IT und helfen Ihnen, eine rechtssichere Lösung zu planen und umzusetzen.

Zuverlässiger Support

Mehr Zeit für Ihr Unternehmen
Mit uns müssen Sie sich nicht mit den Details Ihrer IT beschäftigen. Wir überwachen Ihre Systeme proaktiv, das bedeutet, dass wir Ihre Systeme dauerhaft im Blick haben und Probleme präventiv verhindern. Wir verschaffen Ihnen Zeit für Ihre wesentlichen Aufgaben.